Die neuen vom Finanzministerium vergebenen Steuer-Nummern müssen seit dem 1. Juli auf den Verkaufsbelegen der Steuerzahler erscheinen. Damit endet eine Reihe von Neuerungen, die seit den letzten Monaten des vergangenen Jahres eingeführt wurden. Heute haben die Rechnungen ein neues Design, wobei die Preise stets die Mehrwertsteuer enthalten. Die Mehrwertsteuer wird am Fuß des Beleges separat aufgeführt. Ebenso werden die bisherigen Steuer-Nummern, als RUC bekannt, auf ein neues System umgestellt. Einzelfirmen und Freiberufler mussten ihre bisherige Steuernummer in Übereinstimmung mit der Nummer ihres Personalausweises, der sogenannten Cedula angeben. Die neue RUC ist bei natürlichen Personen nun die Personalausweisnummer, der eine einstellige Kontrollzahl hinzugesetzt wird. Auch juristische Personen haben im Rahmen der Umstellung neue RUC-Nummern bekommen. Hinzu kommt die Kontrollnummer, die sogenannte Timbrado, welche die Druckereien, wenn sie einen Druckauftrag über Rechnungen und ähnliche Verkaufsbelege ausführen, direkt über Internet beim Finanzministerium abrufen. Nach mehreren Verlängerungen auf Antrag der Unternehmer und Steuerbürger, war am 1. Juli der letzte Termin. Seitdem müssen in allen Verkaufsbelegen, RUC und Timbrado-Nummer abgedruckt sein. Eine Rechnung ohne Timbrado-Nummer ist heute nicht mehr steuerlich absetzbar.