Die Verteidiger von Lino Oviedo haben gestern beim Obersten Gerichtshof erneut Antrag auf bedingte Haftentlassung gestellt. Es ist bereits der dritte Antrag dieser Art innerhalb eines Monats. Über die Freilassung Oviedos muss nun das zuständige Militärgericht entscheiden. Der ehemalige Heeresführer will bei den Wahlen am 20. April 2008 für das Präsidentenamt kandidieren. Die von einem Militärgericht im Jahr 1996 gegen ihn verhängte Freiheits-Strafe ist das einzige Hindernis für seine Kandidatur. Oviedo wurde im April 1996 von einem Militärgericht wegen eines Putschversuches zu zehn Jahren Freiheits-Strafe verurteilt. Das Urteil wurde damals vom Obersten Gerichtshof bestätigt.