Die Abgeordnetenkammer hat am gestrigen Freitag ein Gesetz zur Vereinfachung der Beschaffung von Personalausweisen verabschiedet. Insbesondere soll das Verfahren bei der erstmaligen Bantragung einer Cédula vereinfacht werden. In Zukunft wird für den Antrag auf eine Cédula lediglich die Geburtsurkunde benötigt. Bei Kindern ist zudem die Fotokopie der Personalausweise beider Elternteile erforderlich. Die Identifikationsbehörde darf dann keine weiteren Dokumente anfordern. Viele Antragsteller hatten sich zuvor über die sinnlose Bürokratie beklagt.