Donnerstag, 9. August 2007

Kaufhausbrand, keine Haftverschonung für Angeklagte im Ycua Bolaños-Prozess

Der Oberste Gerichtshof hat den Antrag auf bedingte Haftentlassung der Hauptangeklagten im Ycua Bolaños-Prozess, Victor Paiva und Daniel Areco, abgelehnt. Die Entscheidung wurde von den Richtern Alicia Pucheta, Sindulfo Blanco und Víctor Núñez damit begründet, dass die Angeklagten wegen vorsätzlichen Totschlags vor Gericht stehen. Dieses Delikt werde mit einer Mindest-Strafe von fünf Jahren Feiheitsstrafe geahndet. Die Verteidigung begründete den Antrag mit einer Bestimmung der Strafprozess-Ordnung, nach der die Dauer eines Verfahrens drei Jahre nicht überschreiten darf. Die Verteidiger verwiesen darauf, dass in der vergangenen Woche aufgrund der Vorschrift Haftentlassung für Lino Oviedo gewährt wurde.