Das Berufungsgericht hat gestern auch dem Hauptangeklagten im Ycua-Bolaños-Prozess, Juan Pío Paiva, bedingte Haftentlassung gewährt. Er darf das Land nicht verlassen und seinen Wohnsitz nicht ohne richterliche Zustimmung wechseln. Zudem wurde eine ständige polizeiliche Überwachung angeordnet. Paiva ist jeglicher Kontakt zu Zeugen, Opfern und deren Familienangehörigen untersagt. Daneben darf er sich nicht in der Nähe der Ruine des abgebrannten Supermarktes aufhalten. Bei einem Verstoß gegen diese Auflagen muss Paiva wieder in Haft. Nach Bekanntwerden dieser Entscheidung veranstalteten einige Demonstranten einen Protest-Marsch vom abgebrannten Supermarkt in das Stadtzentrum. Aus Unmut über die Entscheidung des Berufungsgerichts verbrannten die Demonstranten auf dem Platz der Demokratie Abfälle.